Marvin Erdmann
Leiter Kundenmanagement
Mit seiner langjährigen Erfahrung als Bankkaufmann leitet Marvin unser Kundenmanagement und bringt seine Expertise aus dem Immobiliensektor ein.
Marketingmitteilung
Sie beteiligen sich bei einem AIF an einer Gesellschaft. Diese erwirbt Immobilien unmittelbar oder über eine Objektgesellschaft, verwaltet sie und verkauft diese abschließend.
Durch die prognostizierten Mietzahlungen erfolgen je nach AIF quartalsweise oder jährliche Auszahlungen. Zusätzlich profitieren von der möglichen Wertentwicklung bei Verkauf der Immobilien am Ende der Laufzeit. Ihr Plus zum Schluss.
Die AIF-Verkaufsprospekte geben einen umfassenden Überblick über die Anlageprodukte und die Struktur der Beteiligung. Sie werden regelmäßig über Ihre Investitionen von dem jeweiligen Partner informiert.
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Aus Ihrem Anlagebetrag werden die Konzeption, Strukturierung, der Ankauf der Immobilie/n, der Vertrieb und der Geschäftsbetrieb des AIF finanziert.
Die Immobilie/n sollen Mieteinnahmen erwirtschaften und es sind regelmäßige Auszahlungen geplant. Am Ende der Laufzeit profitieren Sie von der möglichen Wertsteigerung.
Bei geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIFs) handelt es sich um langfristige und nur eingeschränkt veräußerbare unternehmerische Beteiligungen, die mit erheblichen Risiken (u.a. Markt- und Immobilienrisiken) verbunden sind. Diese können zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Die Verkaufsunterlagen werden ausführliche Beschreibungen der wesentlichen Risiken enthalten. Warnung: Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung einer Kapitalanlage. Die steuerliche Behandlung einer Beteiligung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein.
1 Inkl. Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals; bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio. Die dargestellte(n) Laufzeit und Auszahlungen sind Prognosewerte laut Verkaufsprospekt. Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Die tatsächliche(n) Laufzeit und Auszahlungen können hiervon nach oben und unten abweichen.
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Sie investieren komplett papierlos: All Ihre Investitionen erreichen Sie bequem über Ihr Kundenportal. In Ihrem Kundenprofil verwalten Sie online bequem Ihre Daten.
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Marvin Erdmann
Leiter Kundenmanagement
Mit seiner langjährigen Erfahrung als Bankkaufmann leitet Marvin unser Kundenmanagement und bringt seine Expertise aus dem Immobiliensektor ein.
Ein Alternativer Investmentfonds (AIF) ist ein Vehikel für die Geldanlage in Sachwerte. Man unterscheidet zwischen „Publikumsfonds“ für Privatanleger und „Spezialfonds“, an denen sich nur semi-professionelle und professionelle Anleger beteiligen dürfen.
Ein Publikums-AIF bietet Privatanlegern die Möglichkeit, sich an großen Anlageobjekten mit hohen Investitionskosten zu beteiligen, ohne diese komplett zu erwerben. Klassischerweise sind das Gewerbeimmobilien oder Wohnportfolios, es können unter Anderem aber auch folgende Objekte sein:
Das Grundprinzip funktioniert ähnlich dem Crowdinvesting: Der AIF sammelt kleinere Summen von vielen Anlegern und bündelt diese. Das läuft in mehreren Schritten ab:
Klarer Vorteil eines AIF ist der geringe Verwaltungsaufwand. Anleger/innen können sich an einem unternehmerischen Vorhaben beteiligen ohne eigenen Aufwand beim Ankauf, der laufenden Verwaltung oder bei der späteren Abwicklung zu haben.
Ein professionelles Management einer Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet das eingezahlte Kapital und trifft Entscheidungen über die Investition dieser Gelder. Auch um die Instandhaltung und Verwaltung der Objekte kümmert sich der Fonds- oder Asset-Manager für den Anleger/innen.
AIFs sind in ihrer Struktur „unternehmerische Beteiligungen“. Das bedeutet: Anleger/innen sind am unternehmerischen Erfolg (oder Misserfolg) beteiligt, den der AIF bei der Bewirtschaftung „ihrer“ Anlageobjekte hat. Die prognostizierten Auszahlungen sind nicht fest vereinbart oder garantiert. Sie können deutlich höher oder geringer ausfallen als geplant oder sogar gänzlich ausbleiben.
Ein weiteres Merkmal von AIFs ist ihre Langfristigkeit. Laufzeiten von 8-15 Jahren sind – oft auch aus steuerlichen Gründen – üblich. Meist sind Verlängerungen über das prognostizierte Enddatum hinaus vertraglich möglich. Während dieser Zeit müssen Anleger/innen sich nicht um eine Wiederanlage kümmern – ihnen steht aber auch kein Kündigungsrecht zu, d. h. ihr Geld ist gebunden.
Im Jahr 2013 wurden die gesetzlichen Anforderungen für die Emission von AIFs (die vormals „geschlossene Fonds“ hießen) verschärft. Seitdem dürfen geschlossene Investments (heute AIF) nur von zugelassenen Kapitalverwaltungsgesellschaften auf den Markt gebracht werden. Die Verwaltung eines AIF folgt nach strengen gesetzlichen Anforderungen und unter ständiger Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Im Rahmen der Verwaltung eines AIF ist ein vom Portfoliomanagement getrenntes Risiko- und Liquiditätsmanagement zwingend festgelegt. Auch werden die Konten des AIF und damit die Anlegergelder über eine Verwahrstelle kontrolliert.
Unter anderem sind die folgenden Parteien bei der Auflage und Verwaltung eines AIF beteiligt:
In der Regel finden einmal jährlich Gesellschafterversammlungen des AIF statt. Hier können die Anleger/innen über bestimmte Vorschläge der Kapitalverwaltungsgesellschaft abstimmen, wie beispielsweise:
In welcher Form genau die Versammlungen sowie die Abstimmungen stattfinden, ist im Gesellschaftervertrag des AIF detailliert geregelt.
Gegenüber klassischen Sparprodukten bietet ein AIF in der Regel deutlich attraktivere Renditechancen, aber auch höhere Verlustrisiken.
Ein AIF hat sehr viele Gemeinsamkeiten mit einem „Direktinvestment“ in Immobilien (Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung). Bei beiden Anlageformen wird ein Objekt angekauft und bewirtschaftet, sodass die Anleger/Innen an der Wertschöpfung durch Vermietung/Verpachtung sowie einer möglichen Wertsteigerung der Objekte partizipieren können.
Es gibt jedoch auch Unterschiede: Beim AIF fällt kaum Verwaltungsaufwand für die Anleger/Innen an und es ist leichter eine Risikostreuung auf Anlegerebene zu erreichen, da die Einstiegssummen der meisten AIFs deutlich unter den Eigenkapitalanforderungen einer privat erworbenen Vermietungsimmobilie liegen. Außerdem haften Anleger/Innen bei AIFs zumeist nur mit Ihrer eingebrachten Anlagesumme (dem Kommanditkapital), während Direktinvestoren zusätzlich ein Darlehen aufnehmen und bedienen müssen.
Dafür fallen beim AIF diverse Nebenkosten an, die es beim Erwerb privaten Wohnungseigentums nicht gibt. Außerdem können Anleger/Innen auf das operative Geschäft des AIFs nicht so viel Einfluss nehmen wie auf eine eigene Wohnung.
Bei den geplanten Auszahlungen eines AIF handelt es sich um Prognosen. Diese basieren auf einer Reihe von Annahmen über die Entwicklung bestimmter Faktoren und deren Einfluss auf den Cashflow sowie den Erfolg des AIFs.
Der Anlageerfolg eines AIFs hängt in erster Linie davon ab, ob diese Faktoren sich besser oder schlechter entwickeln als angenommen. Bei Bestandsimmobilien sind das vor allem die Folgenden:
Auch die Erfahrung des Fondsmanagements kann einen großen Einfluss auf den Anlageerfolg haben. Ein erfahrenes Management kann tendenziell bessere Investitionsobjekte auswählen und souveräner auf unvorhergesehene Entwicklungen reagieren, die bei der Bewirtschaftung auftreten können.
Das unter dem Namen „Geschlossener Fonds“ bekannte Vorgänger-Konstrukt des AIF war tatsächlich fast gänzlich unreguliert und wurde deshalb teilweise für unseriöse Angebote missbraucht.
Der rechtliche Rahmen erfuhr deshalb 2013 mit dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) deutliche Änderungen, die jedoch noch nicht allgemein bekannt sind. Ein AIF unterliegt nun strengen Auflagen.
Unter anderem muss ein AIF bzw. die Kapitalverwaltungsgesellschaft folgende Kriterien erfüllen:
Infolge der neuen Regeln kam es zu einer Marktbereinigung. Von ehemals ca. 400 Anbietern geschlossener Fonds waren im Jahr 2019 nur noch rund 60 Kapitalverwaltungsgesellschaft zugelassen und am Markt tätig, die die strengen Voraussetzungen erfüllen konnten oder wollten.
Bei der Kapitalanlage handelt es sich um eine langfristige und nur eingeschränkt veräußerbare unternehmerische Beteiligung. Bitte beachten Sie, dass neben den Chancen, die Ihnen Beteiligungen an derartigen Produktangeboten bieten, diese auch mit erheblichen Risiken verbunden, bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals sein können. Eine ausführliche und vollständige Darstellung des Produktangebots und der damit verbundenen Chancen und Risiken ist ausschließlich dem jeweiligen Verkaufsprospekt, den darin abgedruckten Anlagebedingungen, Gesellschaftsvertrag sowie den Wesentlichen Anlegerinformationen zu entnehmen. Allein diesen Dokumenten können Sie die vollständigen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Einzelheiten und insbesondere die vollständige Darstellung der Risiken dieses geschlossenen alternativen Investmentfonds (kurz: AIF) ausreichend entnehmen. Diese Angaben stellen kein öffentliches Produktangebot dar. Die Angebote werden auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt sein und sind auf Anleger zugeschnitten, die als natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, ihre Beteiligung im Privatvermögen halten und diese nicht fremdfinanzieren.
Frühere Entwicklungen von Faktoren, die für den AIF zukünftig relevant sein könnten sowie Prognosen jeglicher Art sind kein verlässlicher Indikator für die künftige tatsächliche Wertentwicklung des AIF. Die steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung sind von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig und können künftig Änderungen unterworfen sein. Anlegern wird daher empfohlen, mit einem Steuerberater die steuerlichen Folgen einer Beteiligung zu erörtern. Die Gesellschaft weist durch ihre Abhängigkeit von Marktveränderungen eine erhöhte Volatilität auf. Dies bedeutet, dass der Wert der Anteile auch innerhalb kurzer Zeit großen Schwankungen unterworfen sein kann.
Stand: 30.09.2020